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Podiumsveranstaltung 1/14: Gemeinsame elterliche Sorge? Was Sie wissen sollten.

27.03.2014

Die gemeinsame elterliche Sorge wird unabhängig vom Zivilstand der Eltern ab dem 1. Juli 2014 zur Regel. Zu diesem Thema hat der Zürcher Anwaltsverband am 25. und 26. März 2014 ein öffentliches Podium mit ausgewählten Experten durchgeführt. Der Besucherandrang im Casinotheater Winterthur und im Kongresshaus Zürich zeigte, dass das Thema in der Bevölkerung auf reges Interesse stösst.

Der Systemwechsel im Bereich Sorgerecht wirft bei Betroffenen zahlreiche Fragen auf. Entsprechend gut besucht waren die beiden Podien im Casinotheater Winterthur (25. März) und im Kongresshaus Zürich (26. März). Rund 110 bzw. 250 interessierte Besucherinnen und Besucher fanden sich an den Veranstaltungsorten ein. Eröffnet wurden die beiden Abende durch das Präsidium des ZAV, das das gut durchmischte Publikum mit anschaulichen Fallbeispielen und Fragestellungen auf die bevorstehende Thematik einstimmte.

Mitglieder des Zürcher Anwaltsverbands geben Auskunft

Die drei ausgewiesenen Fachpersonen auf dem Gebiet des Familienrechts – Maya Stutzer, Joseph Sutter, Katja Lerch – beleuchteten daraufhin den Systemwechsel aus verschiedenen Perspektiven. Neben grundsätzlichen Überlegungen gingen die drei Referierenden ausführlich auf konkrete Gesetzesänderungen ein. Ausserdem zeigten sie dem Publikum auf, welche Stellen für welche Fragestellungen zuständig sind, wie in gewissen Fällen vorgegangen werden muss, und mit welchen Kosten zu rechnen ist.

Ein Appell an das Publikum

Die Referierenden betonten, dass auch das neue Gesetz Gespräche zwischen den Elternteilen nicht ersetzen kann. Entscheidungen, die das Kind betreffen, sollen nicht Gerichten, Anwälten und anderen Fachpersonen überlassen werden. Die Referierenden empfahlen den Besuchern, frühzeitig mit ihrem Partner ein klärendes Gespräch zu suchen und allenfalls einen Mediator, eine Mediatorin beizuziehen, bevor es zu einem teuren Gerichtsverfahren kommt.

Unentgeltliche Rechtsauskunft beim Apéro

Zum Abschluss des Hauptprogramms beantworteten die drei Experten Fragen aus dem Publikum. Einige Fragen waren sehr individueller Natur oder betrafen die gemeinsame elterliche Sorge nur indirekt. So ist beispielsweise das Unterhalts- und Betreuungsrecht nicht Gegenstand der Gesetzesrevision. Für solche individuellen Fragen standen den Rechtsuchenden weitere Mitglieder des Zürcher Anwaltsverbands beim Apéro Red und Antwort. Das Angebot wurde von den Besucherinnen und Besuchern rege genutzt.

Im Hinblick auf die bevorstehende Jubiläums-Feier „100 Jahre unentgeltliche Rechtsauskunft Zürich“ am 19. August 2014 im Kongresshaus Zürich kann wohl von einer ebenso grossen Nachfrage nach unentgeltlicher Beratung ausgegangen werden.



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