open mobile device navigationNavigation
 
ZAV Logo

Anwalt der ersten Stunde: Pikett Strafverteidigung

Wie erreicht man den «Anwalt der ersten Stunde»?

Unter der 24h-Hotline-Nummer 044 201 00 10 (Normaltarif) erreichen Sie über das Pikett Strafverteidigung an 365 Tagen während 24 Stunden einen Strafverteidiger oder eine Strafverteidigerin im Kanton Zürich, welcher/welche Sie sofort beraten und zur ersten Einvernahme bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft begleiten kann.

Wann benötigt man den «Anwalt der ersten Stunde»?

Sollten Sie plötzlich beschuldigt werden, eine strafbare Handlung begangen zu haben, haben Sie das Recht, sofort einen Anwalt oder eine Anwältin beizuziehen und die Aussage zu verweigern. Pikett Strafverteidigung garantiert Ihnen, dass Sie jederzeit einen Anwalt oder eine Anwältin erreichen können und zwar auch ausserhalb der Bürozeiten und sogar nachts. Bei einer Verhaftung hat jede Person Anspruch darauf, mit einem Strafverteidiger frei zu sprechen und sich mit ihm über alle Aspekte der ihr vorgeworfenen Straftat und der einzuschlagenden Verteidigungsstrategie auszutauschen. Ihr Strafverteidiger darf Sie zu allen Einvernahmen begleiten.

Trägerschaft

Der Verein Pikett Strafverteidigung ist eine privatrechtliche Vereinigung. Er steht unter dem Patronat des Zürcher Anwaltsverbands und der Demokratischen Juristen und Juristinnen Zürich. Seine Mitglieder sind praktizierende Anwälte und Anwältinnen, die regelmässig Strafverteidigungen wahrnehmen.

Kontaktmöglichkeiten

24h-Hotline-Nummer 044 201 00 10

Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich bitte an 

Pikett Strafverteidigung
Geschäftsstelle
Uraniastrasse 40
8001 Zürich

Telefon +41 44 291 42 22
Fax +41 44 291 42 32
E-Mail info@pikett-strafverteidigung.ch
Homepage www.pikett-strafverteidigung.ch

News
Neumitgliederapéro und Anwaltsforum
mehr...

Alle News

Lehrstellenförderung des Zürcher Anwaltsverbands
KV-Lehre und Praktikum in einer Anwaltskanzlei
Lesen Sie mehr

Internetplattform BGFA
Rechtsprechung

© 2024 Zürcher Anwaltsverband