Pikett Strafverteidigung

24h-Hotline-Nummer: 044 201 00 10

Der Verein Pikett Strafverteidigung begleitet beschuldigte und verhaftete Personen im Strafverfahren und stellt eine Anwältin oder einen Anwalt – an 365 Tagen und während 24 Stunden.

 

Wie erreicht man den Dienst?

Unter der 24h-Hotline-Nummer 044 201 00 10 (Normaltarif) erreichen Sie das Pikett Strafverteidigung an 365 Tagen während 24 Stunden eine Strafverteidigerin oder einen Strafverteidiger im Kanton Zürich, welche/welcher Sie sofort beraten und zur ersten Einvernahme bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft begleiten kann.

Jedermann kann die Hotline-Telefonnummer wählen, also die beschuldigte Person selbst, ihre Angehörige oder Freunde. Eine verhaftete Person kann verlangen, dass die Polizei oder die Staatsanwaltschaft über einen Anruf auf die Hotline-Telefonnummer Kontakt zu einer Pikettanwältin oder einem Pikettanwalt herstellt.

Wann hat man Anspruch auf Pikett Strafverteidigung?

Sollten Sie plötzlich beschuldigt werden, eine strafbare Handlung begangen zu haben, haben Sie das Recht, sofort  eine Anwältin oder einen Anwalt beizuziehen und die Aussage zu verweigern. Pikett Strafverteidigung garantiert Ihnen, dass Sie jederzeit eine Anwältin oder einen Anwalt erreichen können und zwar auch ausserhalb der Bürozeiten und sogar nachts. Bei einer Verhaftung hat jede Person Anspruch darauf, mit einer Strafverteidigung frei zu sprechen und sich mit ihr über alle Aspekte der ihr vorgeworfenen Straftat und der einzuschlagenden Verteidigungsstrategie auszutauschen. Ihre Strafverteidigung darf Sie zu allen Einvernahmen begleiten.

Trägerschaft

Der Verein Pikett Strafverteidigung ist eine privatrechtliche Vereinigung. Er steht unter dem Patronat des Zürcher Anwaltsverbands und der Demokratischen Juristen und Juristinnen Zürich. Seine Mitglieder sind praktizierende Anwältinnen und Anwälte, die regelmässig Strafverteidigungen wahrnehmen.

Kontaktmöglichkeiten

Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich bitte an 

Pikett Strafverteidigung
Geschäftsstelle
Uraniastrasse 40
8001 Zürich

Tel. +41 44 291 42 22
Fax +41 44 291 42 32
info@pikett-strafverteidigung.ch
pikett-strafverteidigung.ch

 

Wer übernimmt die Kosten?

Wer bezahlt, hängt von der vorgeworfenen Straftat, von den finanziellen Verhältnissen der beschuldigten Person und nicht zuletzt auch vom Ausgang des Verfahrens ab. Es gibt zahlreiche Konstellationen, in denen der Staat die Rechnung Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt vorschiesst oder bezahlt. Besprechen Sie die Frage der Honorierung gleich zu Beginn mit Ihrem «Anwalt der ersten Stunde».

Wann erscheint die Anwältin oder der Anwalt?

Die Anwältin oder der Anwalt wird so schnell wie möglich auf dem Polizeiposten oder bei der Staatsanwaltschaft erscheinen. Sie können darauf bestehen, dass mit dem Beginn der Einvernahme zugewartet wird, bis Sie sich mit Ihrem Anwalt oder Ihrer Anwältin besprechen konnten.

Pikett Strafverteidigung wird während 365 Tagen rund um die Uhr angeboten.

Recht zur Aussageverweigerung

Sie können Ihre Aussage jederzeit verweigern. Sie haben auch Anspruch darauf, sich vor Ihrer Aussage mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt zu besprechen.

Warum braucht es den «Anwalt der ersten Stunde»?

Es war früher umstritten, ab wann eine beschuldigte Person Anspruch auf Anwesenheit einer Verteidigung hat. Mit der Einführung des «Anwalts der ersten Stunde» wurden die Verteidigungsrechte erweitert. Das ist aus rechtsstaatlicher Sicht sehr zu begrüssen. Heute darf der Verteidiger von Anfang an dabei sein und die beschuldigte Person muss vor Beginn der Untersuchung auf ihr Recht auf Verteidigung hingewiesen werden.

Gibt es eine Qualitätskontrolle?

Alle Anwältinnen und Anwälte sind ausgebildete Juristen, denen der Staat aufgrund einer Prüfung das Anwaltspatent verliehen hat. Sie verfügen über alle Kenntnisse, die erforderlich sind, Strafverteidigungen zu übernehmen. Anwältinnen und Anwälte unterstehen zudem einer staatlichen Aufsicht und können zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie Fehler begehen.