Fachanwältin / Fachanwalt SAV
Erwerb und Voraussetzungen des Titels Fachanwältin / Fachanwalt SAV
Das Betätigungsfeld der Fachanwältin, des Fachanwalts, deckt sich mit demjenigen einer Rechtsanwältin, eines Rechtsanwalts, ohne Fachanwaltstitel: Beide beraten Rechtsuchende in Fachfragen und vertreten diese - wenn nötig - vor Gericht. Der Titel «Fachanwalt SAV/Fachanwältin SAV» garantiert indes überdurchschnittliche Kompetenz und Erfahrung.
Mit der Schaffung von Fachanwaltstiteln in den sechs Rechtsgebieten
- Arbeitsrecht
- Bau- und Immobilienrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Haftpflicht- und Versicherungsrecht
- Strafrecht
ist der Schweizerische Anwaltsverband (SAV) einem wachsenden Bedürfnis der Rechtsuchenden nach spezialisierter Beratung und Prozessvertretung begegnet.
Die Erteilung des Fachanwaltstitels SAV setzt eine vertiefte Tätigkeit im betreffenden Fachgebiet, das Absolvieren einer praxisorientierten Weiterbildung an Universitäten samt schriftlicher Prüfung und das Bestehen eines Fachgesprächs voraus. Damit verbunden ist eine Pflicht zur kontinuierlichen Weiterbildung. Fachanwältinnen und Fachanwälte SAV finden Sie bei der Anwaltssuche im Gesamtverzeichnis.
Details zum Thema Fachanwalt/Fachanwältin SAV erfahren Sie auf auf der Webseite des SAV