Honorarkommission

Die Honorarkommission beurteilt auf Gesuch Honorarrechnungen, die von Mitgliedern des Zürcher Anwaltsverbands gestellt worden sind.

Ein Gesuch ist schriftlich per Post an die Adresse des Präsidiums der Honorarkommission zu richten.

Dem Gesuch beizulegen ist die detaillierte Honorarrechnung, welche beanstandet wird. Im Gesuch ist aufzuzeigen, welche Rechnungspositionen aus welchem Grund beanstandet werden, oder warum die Rechnung insgesamt nicht der bei Mandatsbeginn erfolgten Vereinbarung oder Aufklärung über das Honorar entspricht. – Die Angemessenheit des ausgewiesenen Zeitaufwands sowie behauptete Mängel der Tätigkeit des Anwalts oder der Anwältin bilden nur in krassen und offensichtlichen Fällen Gegenstand der Beurteilung durch die Honorarkommission. 

Die Honorarkommission ist kein Gericht, das über einen streitigen Fall verbindlich entscheidet, sondern ein Schlichtungsorgan. Sie kann nach Anhörung beider Parteien eine schriftliche Empfehlung zur gütlichen Erledigung abgeben oder mit den Parteien eine Einigungsverhandlung durchführen. Wird das Gesuch um Beurteilung einer Honorarnote von der Kientschaft gestellt, so ist das Verfahren kostenlos.

Präsidium

Dr. iur. Franz J. Kessler

Pestalozzi Rechtsanwälte AG
Feldeggstrasse 4, 8008 Zürich

+41 44 217 93 42

Vizepräsidium

Dr. iur. Dimitri Santoro


Mitglieder

Dr. iur. Andrea Taormina
MLaw Andrea Schmoker
lic. iur. Andreas von Erlach
lic. iur. Alexia Rambosson
Dr. iur. Benjamin Schumacher
lic. iur. Klaus Neff
Dr. iur. Olivia Pelli
Dr. iur. Stefan Kramer
lic. iur. Sylvia Nafz