Vorstand
Der Vorstand des Zürcher Anwaltsverbands besteht aus sieben aktiven Mitgliedern des Verbands.
Der Vorstand besteht aus der Präsidentin und dem Vizepäsidenten des Zürcher Anwaltsverbands sowie fünf weiteren Mitgliedern. Die weiteren Mitglieder sind jeweils für die Ressorts Quästorat, Gesetzgebung und Praxis, Internes und Aktuar, Ausbildung und Weiterbildung und Dienstleistungen zuständig.
Sämtliche Mitglieder des Vorstands werden von den Mitgliedern des Zürcher Anwaltsverbands anlässlich der Winterversammlung für eine Amtsperiode von zwei Jahren gewählt. Sie können sich bis zu drei Mal zur Wiederwahl stellen.