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Kosten und Honorarvereinbarung

Anwaltskosten

Ein Streit vor Gericht kann sehr schnell teuer werden. Um die beste Lösung zu erarbeiten und Kosten zu sparen, ist der frühzeitige Beizug einer Anwältin oder eines Anwalts unbedingt geboten. Durch Zuwarten können z.B. Fristen für unkomplizierte Rechtshandlungen ablaufen und Rechtsuchende sich so gezwungen sehen, beschwerlichere Umwege zu beschreiten.

Lassen Sie sich nach der Schilderung Ihres Problems über das Honorar und die Kosten orientieren, die aufgrund der anwaltlichen Leistungen voraussichtlich zu erwarten sind. Zu vergüten sind die gesamten anwaltlichen Bemühungen, auch das Erstgespräch. Das Entgelt unterliegt grundsätzlich der Mehrwertsteuer, die zusätzlich belastet wird.

Bei Ungereimtheiten und Uneinigkeiten in Bezug auf das Anwaltshonorar können Sie eine Überprüfung der Rechnung durch die Honorarkommission des Zürcher Anwaltsverbands beantragen. Die Honorarkommission kann jedoch die Qualität der anwaltlichen Tätigkeit nicht überprüfen.

Mittellose Parteien haben im Rahmen eines hängigen Gerichtsverfahrens die Möglichkeit, eine unentgeltliche Rechtsvertretung zu beantragen. Gewährt wird die unentgeltliche Rechtspflege bei Bedürftigkeit, wenn der Beizug eines Anwalts geboten erscheint und wenn der Prozess nicht aussichtslos ist. Kommt die Partei durch den Prozessausgang oder sonst wie zu Vermögen, ist sie zur Rückzahlung verpflichtet.

Vereinbarung des Honorars

Das Honorar wird direkt mit der Anwältin oder dem Anwalt vereinbart. Es ist abhängig von Faktoren wie Schwierigkeit des Falles und Interesse- oder Streitwert und ist tendenziell höher, wenn Spezialkenntnisse oder besondere Sprachkenntnisse erforderlich sind, sowie bei ausgewiesener Berufserfahrung. Üblicherweise sind die Sekretariatskosten im Honorar enthalten. Zusätzlich verrechnet werden Barauslagen, entweder als Pauschale oder nach effektivem Aufwand.

Die Vereinbarung eines Pauschalhonorars für eine im Vornherein definierte Aufgabe ist grundsätzlich ebenfalls möglich.

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