Standesgericht

Standesgericht Zürcher Anwaltsverband

Das Standesgericht überprüft und beurteilt auf Antrag das Verhalten der Mitglieder des Zürcher Anwaltsverbands in Bezug auf berufsrechtliche Vorschriften, d.h. auf anwaltliche Verhaltensregeln. Das Standesgericht kann bei Verstössen empfindliche Sanktionen aussprechen oder eine Anzeige bei der staatlichen Aufsichtskommission beantragen.

Das Standesgericht kann aber die Qualität der anwaltlichen Tätigkeit nicht überprüfen.

Präsidium
lic.iur. Gabrielle Mazurczak
Strehlgasse 33, Postfach 2594, 8022 Zürich
Telefon +41 (0)44 219 66 44, Fax +41 (0)44 219 66 11

Vizepräsidium
Dr. Ernst F. Schmid

Mitglieder
Dr. Paul Baumgartner
lic.iur. Renata Brianza
lic.iur. Thomas Fingerhuth
lic.iur. Yvona Griesser
lic.iur. Daniel Hochstrasser
Dr. René Strazzer

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