![]()
Der Anwalt, die Anwältin, welche Pikettdienst leistet, nimmt sofort Kontakt auf mit den Strafverfolgungsbehörden, nimmt Einsicht in die Akten (soweit rechtlich möglich), besucht die verhaftete Person, klärt ab, ob die Anordnung der Untersuchungshaft zulässig ist, vertritt die verhaftete Person in einem allfälligen Haftanordnungsverfahren.
Jede angeschuldigte Person hat das Recht, die Aussage zu verweigern, jederzeit einen Anwalt oder eine Anwältin zu bestellen, jederzeit ein Haftentlassungsgesuch zu stellen.
Der Verein Pikett Strafverteidigung ist eine privatrechtliche Vereinigung. Er steht unter dem Patronat des Zürcher Anwaltsverbands und der Demokratischen Juristen und Juristinnen Zürich. Ihre Mitglieder sind praktizierende Anwälte und Anwältinnen, die regelmässig Strafverteidigungen wahrnehmen.
| Telefon | +41 (0)44 291 42 22 |
| Fax | +41 (0)43 443 01 09 |
| Dienstzeiten | Werktags 07.30-12.00 und 13.00-18.00 Uhr Samstag und Sonntag 10.00-16.00 Uhr |
| Postadresse | Pikett Strafverteidigung c/o Wyss & Partner zH. RA lic. iur. Johannes Helbling Postfach 1281 8034 Zürich |