Pikett Strafverteidigung
Pikett Strafverteidigung
Wer kann sich an das Pikett Strafverteidigung wenden?
- Verhaftete Personen, ihre Angehörigen, Freunde, Bekannte.
- Das Pikett Strafverteidigung ermöglicht es, praktisch jederzeit mit einem Strafverteidiger oder einer Strafverteidigerin Kontakt aufzunehmen.
- Personen in Untersuchungshaft können verlangen, dass man ihnen Gelegenheit gibt, sich an das Pikett Strafverteidigung zu wenden.
Was unternimmt das Pikett Strafverteidigung?
Der Anwalt, die Anwältin, welche Pikettdienst leistet, nimmt sofort Kontakt auf mit den Strafverfolgungsbehörden, nimmt Einsicht in die Akten (soweit rechtlich möglich), besucht die verhaftete Person, klärt ab, ob die Anordnung der Untersuchungshaft zulässig ist, vertritt die verhaftete Person in einem allfälligen Haftanordnungsverfahren.
Rechte des Angeschuldigten
Jede angeschuldigte Person hat das Recht, die Aussage zu verweigern, jederzeit einen Anwalt oder eine Anwältin zu bestellen, jederzeit ein Haftentlassungsgesuch zu stellen.
Trägerschaft
Der Verein Pikett Strafverteidigung ist eine privatrechtliche Vereinigung. Er steht unter dem Patronat des Zürcher Anwaltsverbands und der Demokratischen Juristen und Juristinnen Zürich. Ihre Mitglieder sind praktizierende Anwälte und Anwältinnen, die regelmässig Strafverteidigungen wahrnehmen.
Kontaktmöglichkeiten
| Telefon | +41 (0)44 291 42 22 |
| Fax | +41 (0)43 443 01 09 |
| Dienstzeiten | Werktags 07.30-12.00 und 13.00-18.00 Uhr Samstag und Sonntag 10.00-16.00 Uhr |
| Postadresse | Pikett Strafverteidigung c/o Wyss & Partner zH. RA lic. iur. Johannes Helbling Postfach 1281 8034 Zürich |