Pikett Strafverteidigung
Pikett Strafverteidigung
Wer kann sich an das Pikett Strafverteidigung wenden?
- Verhaftete Personen, ihre Angehörigen, Freunde, Bekannte.
- Das Pikett Strafverteidigung ermöglicht es, praktisch jederzeit mit einem Strafverteidiger oder einer Strafverteidigerin Kontakt aufzunehmen.
- Personen in Untersuchungshaft können verlangen, dass man ihnen Gelegenheit gibt, sich an das Pikett Strafverteidigung zu wenden.
Was unternimmt das Pikett Strafverteidigung?
Der Anwalt, die Anwältin, welche Pikettdienst leistet, nimmt sofort Kontakt auf mit den Strafverfolgungsbehörden, nimmt Einsicht in die Akten (soweit rechtlich möglich), besucht die verhaftete Person, klärt ab, ob die Anordnung der Untersuchungshaft zulässig ist, vertritt die verhaftete Person in einem allfälligen Haftanordnungsverfahren.
Rechte des Angeschuldigten
Jede beschuldigte Person hat das Recht, die Aussage zu verweigern,
jederzeit einen Anwalt oder eine Anwältin zu bestellen, sowie
jederzeit ein Haftentlassungsgesuch zu stellen.
Trägerschaft
Der Verein Pikett Strafverteidigung ist eine privatrechtliche Vereinigung. Er steht unter dem Patronat des Zürcher Anwaltsverbands und der Demokratischen Juristen und Juristinnen Zürich. Ihre Mitglieder sind praktizierende Anwälte und Anwältinnen, die regelmässig Strafverteidigungen wahrnehmen.
Kontaktmöglichkeiten
| 24-H Telefon-Hotline | +41 (0)44 201 00 10 |
Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich bitte an die
Geschäftsstelle
Uraniastrasse 40
8001 Zürich
| Telefon | +41 (0)44 291 42 22 |
| Fax | +41 (0)44 291 42 32 |
| info@pikett-strafverteidigung.ch | |
| Homepage | www.pikett-strafverteidigung.ch |