Berechnung der Grundgebühren
Parteientschädigung
gemäss § 4 der Verordnung des Obergerichts über die Anwaltsgebühren vom 8. September 2010 (Download (pdf-Datei, 41kB)), in Kraft seit 1. Januar 2011
Hinweis: Bei den Berechnungsresultaten handelt es sich um die Grundgebühren,
welche Ausgangpunkt für die von den Justizbehörden festzusetzenden
Vergütungen für die Parteivertretung durch Anwältinnen und Anwälte in Zivilprozessen sind.
Die Grundgebühren sind vom Honorar zu unterscheiden, das direkt mit der
Anwältin oder dem Anwalt zu vereinbaren ist.
Gerichtsgebühren
gemäss § 4 der Verordnung des Obergerichts über die Gerichtsgebühren vom 8. September 2010 (Download (pdf-Datei, 42kB)), in Kraft seit 1. Januar 2011
Hinweis: Bei den Berechnungsresultaten handelt es sich um die Grundgebühren der Zürcher Gerichte für die Beurteilung von Zivilsachen.