Ausbildung/Aufsicht

Ausbildung & Aufsicht

Ausbildung

Der Anwalt und die Anwältin werden erst nach jahrelanger Ausbildung zur Ausübung ihres Berufes zugelassen. Zunächst einmal müssen sie ein Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen haben. Danach haben sie eine mindestens einjährige Praxiszeit bei Gerichten oder Anwälten zu durchlaufen. Erst dann kann die anforderungsreiche Anwaltsprüfung abgelegt werden. Diese ist Voraussetzung für die Ausübung des Anwaltsberufes und für die Erteilung der entsprechenden Bewilligung durch das Obergericht des Kantons Zürich.

Anwaltsregister

Seit Sommer 2002 ist das Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälten (BGFA) in Kraft. Seither können sich Anwältinnen und Anwälte, die Parteien vor Gerichtsbehörden vertreten, am Ort ihrer Geschäftsadresse ins kantonale Anwaltsregister eintragen lassen und sind dadurch an sämtlichen Gerichten der Schweiz zugelassen.

Aufsicht

Der Anwalt und die Anwältin unterliegen in ihrer Tätigkeit einer strengen Aufsicht. Diese wird ausgeübt

  • durch die staatliche Aufsichtsbehörde (in Zürich das Obergericht bzw. die Aufsichtskommission über die Rechtsanwälte, www.obergericht-zh.ch) und
  • durch die Berufsorganisationen wie den Zürcher Anwaltsverband.

Lehrstellen: Ein Gewinn!

Alle suchen Anwalts­sekretärinnen - bilden Sie sie aus!
Lehrstellenförderung des Zürcher Anwaltsverbands

News

Sommerversammlung 2010

Impressionen mehr

Internetplattform BGFA

Jobfair 2010