Vereinbarung des Honorars

Vereinbarung des Honorars

Das Honorar vereinbaren Sie direkt mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt. Die Stundenansätze berücksichtigen die Schwierigkeit der Aufgabe, vorausgesetzte Spezialkenntnisse, Interesse- oder Streitwert, besondere Sprachkenntnisse sowie ausgewiesene Berufserfahrung und können je nach Kanzlei variieren. Üblicherweise sind die Sekretariatskosten im Honorar enthalten. Barauslagen werden zusätzlich nach effektivem Aufwand oder als Pauschale in Rechnung gestellt. Möglich ist auch die Vereinbarung eines Pauschalhonorars für eine bestimmte Arbeit.

Lehrstellenförderung des Zürcher Anwaltsverbands

KV-Lehre und Praktikum in einer Anwaltskanzlei

News

Checkbetrüger

Gehäufte Fälle mehr

Internetplattform BGFA

Job Fair 2012