Anwaltskosten

Anwaltskosten

Ein Streit vor Gericht kann sehr schnell teuer werden. Der rechtzeitige Beizug einer Anwältin oder eines Anwalts hilft Ihnen, Ärger zu vermeiden und Kosten zu sparen.

Lassen Sie sich nach der Schilderung Ihres Problems über das Honorar und die Kosten orientieren, die aufgrund der anwaltlichen Leistungen voraussichtlich zu erwarten sind. Zu vergüten sind die gesamten anwaltlichen Bemühungen, auch das Erstgespräch. Das Entgelt unterliegt grundsätzlich der Mehrwertsteuer, die zusätzlich belastet wird.

Falls es einmal zu Uneinigkeiten über das Anwaltshonorar kommen sollte, können Sie eine Überprüfung der Rechnung durch die Honorarkommission des Zürcher Anwaltsverbands beantragen. Die Honorarkommission kann jedoch die Qualität der anwaltlichen Tätigkeit nicht überprüfen.

Eine mittellose Partei kann im Rahmen eines hängigen Gerichtsverfahrens eine unentgeltliche Rechtsvertretung beantragen. Voraussetzungen sind, dass es sich um eine bedürftige Person handelt, die zur Prozessführung eine Anwältin oder einen Anwalt benötigt, und der Prozess nicht aussichtslos ist. Wenn die Partei durch den Prozessausgang oder sonst wie zu Vermögen kommt, besteht eine Rückzahlungspflicht.

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