Anwaltsgeheimnis
Anwaltsgeheimnis
Vertrauensstellung
Der Anwalt, die Anwältin ist unabhängig und nur der Klientschaft gegenüber verpflichtet. So ist gewährleistet, dass sich die Klientschaft dem Anwalt, der Anwältin vorbehaltlos anvertrauen kann. Dieses Vertrauensverhältnis ist eine wichtige Voraussetzung für die optimale Beratung und Vertretung von Klienten und Klientinnen.
Anwaltsgeheimnis
Die anwaltliche Vertrauensstellung ist gesetzlich geschützt durch das Anwaltsgeheimnis, das der Anwalt gegenüber jedermann zu wahren verpflichtet ist, auch gegenüber Gerichten und Behörden. Mit seinem Anwalt, seiner Anwältin kann man also ohne Angst über alles offen reden.